Arbeitshilfe: Querschnittsaufgabe Jungenarbeit in den Qualitätsentwicklungsprozessen der Kinder- und Jugendförderung (nach §§ 11-14 SGB VIII)

Mit dem Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) wurde der Auftrag zur Qualitätsentwicklung nach §§ 79, 79a SGB VIII in allen Handlungsfeldern der Kinder- und Jugendhilfe erweitert. Die Verantwortung für die kontinuierliche Qualitätsentwicklung obliegt den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe. Die Förderung freier Träger wird mit der Anforderung verknüpft, dass diese die Grundsätze und Maßstäbe der Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung nach § 79a gewährleisten.

Mit der vorliegenden Arbeitshilfe wollen die Landesarbeitsgemeinschaft Jungenarbeit Nordrhein-Westfalen e.V., das LVR-Landesjugendamt Rheinland und das LWL-Landesjugendamt Westfalen die Verantwortlichen in den Jugendamtsverwaltungen, den Jugendhilfeausschüssen sowie bei freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe bei der Qualitätsentwicklung im Bereich der geschlechtsbezogenen Jungenarbeit in der Kinder- und Jugendförderung nach §§ 11-14 SGB VIII untersützen. Die vorliegende Arbeitshilfe sowie das dazugehörige Arbeitsmaterial wurde von einer Arbeitsgruppe mitentwickelt, die die LAG Jungenarbeit NRW 2013 ins Leben gerufen hat. Mitgewirkt haben Praktiker aus der Jungenarbeit, Vertretungen von Jugendämtern sowie das LVR-Landesjugendamt.

Die Arbeitshilfe kann bei der LAG Jungenarbeit heruntergeladen werden: http://lagjungenarbeit.de/downloads/2016/2016_qualitaetsentwicklung-arbeitshilfe.pdf

 

 

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